Arbeisrichterin zur ständigen Erreichbarkeit für Arbeitnehmer heute-Nachrichten

“Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit nicht verpflichtet ist, auf Zuruf Arbeitsleistung zu erbringen und permanent zur Verfügung zu stehen. Dieser Punkt wird aber nur sehr selten vor den Arbeitsgerichten thematisiert.

via Schon wieder Montag …: “Arbeitgeber klagen selten” – heute-Nachrichten.